Jährliche AED Unterweisungen
Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) können im Notfall entscheidend sein. Damit Ihre betrieblichen Ersthelfer im Ernstfall sicher handeln können, schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Unterweisung der Anwender vor.
Betriebliche Ersthelfer und weitere AED-Anwender müssen mindestens einmal jährlich im sicheren Umgang mit dem vorhandenen AED-System unterwiesen werden. Grundlage hierfür sind unter anderem:
- §11 Abs. 2 MPBetreibV
- DGUV-Information 204-010 Abschnitt 2.2.2.
- §12 BetrSichV
Wir führen diese vorgeschriebenen Unterweisungen praxisnah, verständlich und direkt bei Ihnen vor Ort durch.
Unsere Leistungen
✔ Jährliche Unterweisung Ihrer betrieblichen Ersthelfer
✔ Praktisches Training am vorhandenen AED
✔ Rechtssichere Durchführung & Dokumentation
✔ Individuelle Termine direkt in Ihrem Unternehmen
✔ Schulung durch erfahrenes Fachpersonal
Ob Unternehmen, Praxis, Pflegeeinrichtung, Schule oder öffentliche Einrichtung – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Mitarbeitenden sicher auf den Ernstfall vorzubereiten und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb und erfüllen Sie gleichzeitig Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.
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