Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Diesen Kurs bieten wir ihnen als inhouse Seminar, so das ihre Mitarbeitenden lediglich den gewohnten Weg zur Arbeit nehmen müssen.
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training
(9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.
Diese finden Sie auf der Liste der Ausbildungsstellen.
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Mit dieser Pauschale sind in der Regel alle Kosten für die Teilnahme an der Aus- oder Fortbildung abgedeckt.